Kampfrichterausbildung 2019

14.12.2018

Kein Schwimmwettkampf ohne Kampfrichter

 

Um an Wettkampfveranstaltungen im Schwimmen teilnehmen zu können, müssen teilnehmende Vereine je nach Meldezahl Kampfrichter stellen. Aus diesem Grunde sind wir ständig auf der Suche nach Jugendlichen (ab 14 Jahren), aktiven oder passiven Schwimmern und Eltern, die sich zum Wettkampfrichter ausbilden lassen.

 

Die Ausbildung zum Wettkampfrichter besteht aus einem theoretischen Teil mit Prüfung und einem praktischen Teil. Voraussetzung für die Teilnahme an der eintägigen Kampfrichterausbildung ist ein Mindestalter von 14 Jahren. Vorkenntnisse des Schwimmsports sind hilfreich, aber keine Bedingung. Die Kosten für die Ausbildung werden von der Gudensberger SG getragen.

 

Habt Ihr Lust, euch zum Kampfrichter ausbilden zu lassen?

 

Die nächste  Wettkampfrichterausbildung findet am Samstag den 12. Januar 2019 in Rotenburg statt.

 

Die Kampfrichterausbildung legen wir besonders den Eltern unserer jugendlichen Schwimmer ans Herz sowie ehemaligen Wettkampfsportlern. Unterstützen Sie uns dabei, damit wir unsere Nachwuchsschwimmer und Masters-Sportler auch künftig zu möglichst vielen Wettkämpfen anmelden können.

 

Newcomer erhalten durch die Kampfrichterausbildung ein besseres Verständnis für den Schwimmsport. Der Besuch eines Schwimmwettkampfes wird dadurch zu einem kurzweiligen Erlebnis.

 

Alles, was ein angehender Kampfrichter wissen und können muss, wird im Rahmen der Ausbildung vermittelt. Die meisten Kampfrichter sind selbst keine aktiven Schwimmer (gewesen), sondern „nur“ Eltern, die sich einbringen, den Sport Ihrer Kinder unterstützen und keine Lust haben, nur am Beckenrand zu stehen.

 

Bei Interesse bitte Kontakt mit Stefan Sonnenschein aufnehmen.

 

 

Bild zur Meldung: Kampfrichterausbildung 2019