Termine Kampfrichter-Fortbildung HSV Bezirk Nord

12.10.2019

Liebe Kampfrichter!

 

Nachstehend erhaltet Ihr die  Termine für die Kampfrichterfort-Fortbildung für das Jahr 2019 im Bezirk Nord.  

 

Termine:

Freitag, 08.11.2019  17.00 Uhr Schiedsrichterfortbildung Bezirk Nord vor dem Betreuerabend in Rotenburg

 

Samstag, 09.11.2019 15.00 Uhr  Kampfrichterfortbildung I Bezirk Nord in Rotenburg im Vereinsraum des SV Neptun Rotenburg am Hallenbad der Stadt Rotenburg, Breitinger Kirchweg 7, 36199 Rotenburg an der Fulda

 

Samstag, 23.11.2019 15.00 Uhr  Kampfrichterfortbildung II Bezirk Nord in Baunatal in der KSV Sportwelt im Kursraum 3, Altenritter Str. 37, 34225 Baunatal

 

Hinweise zur Kampfrichterfortbildung: 

  • Das Datum des Ablaufs der Lizenz ist auf den letzten Seiten des Kampfrichterheftes ersichtlich und ist vom jedem Kampfrichter selbst zu überprüfen. Es werden keine Listen mit den auslaufenden Lizenzen mehr verschickt. Im Zweifel gilt das Datum im Ausweis. Ich bitte um Weiterleitung dieser Mail an alle Kampfrichter im eigenen Verein und Beachtung der Lizenzdauer, wie aufgeführt. 
  • Die Teilnahme an einer Fortbildungsmaßnahme in einem anderen Bezirk ist möglich. Hierbei hat der Teilnehmer dies dem Kampfrichterobmann seines Bezirkes anschließend mitzuteilen.
  • Es entstehen keine Kosten für die Teilnahme. Fahrtkosten gehen zu Lasten der Kampfrichter oder Ihrer Vereine. 
  • Zu den Fortbildungen sind keine Anmeldungen erforderlich. 

 

Gemäß § 13 (3) der Kampfrichterordnung ergibt sich die Fortbildung

§ 13 (3)   Die Kampfrichterlizenz der Gruppen Auswertung und Wettkampfrichter hat eine Gültigkeit von drei Jahren. Sie wird für diese Kampfrichtergruppen um weitere drei Jahre verlängert, wenn der Lizenz-inhaber innerhalb der letzten zwölf Monate der Geltungsdauer an einer Kampfrichterfortbildung oder an einer Kampfrichter-Ausbildungsmaßnahme teilgenommen hat. 

Konnte ein Kampfrichter dieser Kampfrichtergruppen aus gewichtigen Gründen innerhalb der letzten zwölf Monate der Geltungsdauer an einer Kampfrichterfortbildung nicht teilnehmen, kann die Lizenz einmal um ein Jahr verlängert, wenn der Lizenzinhaber pro Jahr mindestens drei Einsätze nachweisen kann. Kann dieser Nachweis nicht erbracht werden, ruht die Gültigkeit bis zur nächsten angebotenen Fortbildungsmaßnahme. Beträgt dieser Zeitraum mehr als zwölf Monate, verliert die Kampfrichterlizenz ihre Gültigkeit. Danach muss die Lizenz neu erworben werden.

 

Bitte prüft in eurem Kampfrichterheft, ob ihr in diesem Jahr an der Fortbildung teilnehmen müsst. Bei Rückfragen bitte an Stefan Sonnenschein wenden.

 

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